Definitionen:
Der "
Nutzer" ist die Person, die unsere Webseiten und Anwendungen nutzt und bestätigt, die Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Der "
Kunde" ist die Person, die im Vertragsformular so genannt wird.
Der "
Auftragnehmer" ist Recrea Service & Consulting S.L. 03599 Altea, Alicante, Spanien, C/ La Quilla 22b, CIF ES B54044169, Handelsregister von Alicante, Folio A-94815, Band 2979, Seite 61, Eintrag 3.
Die "
Veranstaltung" ist der Hauptgegenstand des Vertrages, die Feier, für die der Auftragnehmer, immer nach dem Willen und der Anweisung des Auftraggebers, die Produkte und/oder Dienstleistungen, für die er beauftragt wurde, liefern wird. Termin(e) und Ort(e) der Veranstaltung können nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden und müssen stets vom Auftragnehmer bestätigt und akzeptiert werden.
Die "
Planung" (Detail der Dienstleistungen/Produkte) ist das einzige Dokument, in dem alle Produkte und/oder Dienstleistungen beschrieben sind, die vom Auftragnehmer angefordert werden oder für die der Auftragnehmer bei den Anbietern als Vermittler auftreten soll. Sofern im Vertrag oder in der Planung nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Steuern und Versandkosten nicht im Preis enthalten. Es versteht sich, dass die Reise- und Umzugskosten sowie die Unterbringung des Teams, des Personals und der Dienstleister des Auftragnehmers immer inbegriffen sind, wenn die Veranstaltung in einem Umkreis von 50 Kilometern von 03590 Altea stattfindet.
Der Auftraggeber kann zusätzliche Leistungen anfordern, die, wenn sie vom Auftragnehmer genehmigt werden, in die Planung aufgenommen werden und alle vorherigen Versionen dieser Leistungen ersetzen. Wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer bittet, eine Leistung zu suchen und zu beschaffen, die nicht im umfangreichen Leistungskatalog enthalten ist, für den der Auftragnehmer Preise mit Anbietern ausgehandelt hat, wird eine feste Beschaffungsgebühr von 50 € für jede Leistung fällig, auch wenn die besagte Leistung nicht gefunden oder vom Auftraggeber nicht in Auftrag gegeben wird. Bei der Planung kann es sich um ein Papier- oder elektronisches Dokument oder um eine Online-Anwendung handeln. Alle Informationen oder Beschreibungen, die nicht in der Planung enthalten sind, sei es durch Aufnahme oder durch einen Link zu einer externen Informationsquelle, die sich ausdrücklich auf die Veranstaltung und nichts anderes bezieht, dienen nur als Referenz. Solche Informationen sind nicht als bindend für die Vereinbarung anzusehen.
Die "
Dienstleistung(en)" sind alle in der Planung beschriebenen Produkte/Dienstleistungen. Alle Abbildungen und Farben dienen nur als Referenz und stellen keine Verpflichtung seitens des Auftragnehmers dar, noch sind sie für den Vertrag verbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich angegeben, ordnungsgemäß akzeptiert und von beiden Parteien unterzeichnet. Die Preise für Dienstleistungen, die der Kunde nicht bestellt hat, bleiben bis zu einem Monat nach Aufnahme der Dienstleistung in die Planung gültig. Sobald eine Leistung vom Kunden bestellt und vom Anbieter bestätigt wurde, kann der Preis nur noch auf der Grundlage (a) des prozentualen Anstiegs des spanischen Verbraucherpreisindexes für den Monat des Datums des letzten Planungsdokuments vor der Bestellung der Veranstaltung durch den Kunden und den Monat vor Abschluss der Planung und (b) von Änderungen der steuerlichen oder sonstigen Vorschriften oder (c) im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Kunde und Auftragnehmer oder Anbieter geändert werden.
Der "
Anbieter" ist jeder Anbieter von Produkten, der direkt oder indirekt an der Ausführung dieses Vertrages beteiligt ist, auch wenn der Auftragnehmer und der Anbieter dieselbe Person oder Organisation sind.
Zweck des Vertrages:
Ein Dienstleistungsvertrag, mit dem der Auftraggeber die Planung, Dienstleistung, Organisation und Koordination der Veranstaltung für die gesamte Veranstaltungsdauer ausschließlich an den Auftragnehmer überträgt.
Der Auftragnehmer tritt als unabhängiger Vermittler beim Verkauf der Dienstleistung(en) zwischen dem/den Anbieter(n) und dem Auftraggeber auf. Der Auftragnehmer garantiert und verpflichtet sich, diesen Vertrag mit der Sorgfalt eines Fachmanns auszuführen. Mit der Unterzeichnung dieses Dokuments ermächtigt und bevollmächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer ausdrücklich, ihn ausschließlich zu vertreten und in seinem Namen zu handeln, so dass er alle für die Erfüllung der Planung erforderlichen Vereinbarungen aushandeln, vermitteln und bestätigen kann. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für alle vertraglichen Verpflichtungen, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit für ihn unterzeichnet. Der Auftragnehmer tritt nur als Vermittler auf.
Wirksamkeit des Vertrages
Jeder Verkauf von Dienstleistungen des Auftragnehmers, ob direkt durch den Auftragnehmer oder über einen Händler, unterliegt diesen Bedingungen. Abweichungen sind nur durch eine gegenseitige mündliche oder schriftliche, vom Auftragnehmer ordnungsgemäß unterzeichnete Vereinbarung möglich. Durch die Vereinbarung mit dem Auftragnehmer akzeptiert der Kunde die ausschließliche Nutzung, auch wenn diese durch direkte Online-Anmeldung erfolgt. Jeder Vertrag ist unwiderruflich und wird mit der Annahme durch den Auftragnehmer wirksam. Dies gilt sowohl für den Fall einer direkten Online-Registrierung als auch für den Fall eines Verkaufs durch einen externen Berater oder eines Weiterverkaufs durch einen Händler. Wenn ein Vertrag über die Dienstleistungen des Auftragnehmers durch eine Agentur oder einen Fachmann geschlossen wird, der nicht der Endbegünstigte dieser Dienstleistungen ist, kann der Auftrag nicht storniert werden. Wenn der Vertrag von der natürlichen Person geschlossen wird, die der Nutznießer dieser Dienstleistungen ist, kann er innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab dem Datum der Annahme des Vertrags durch den Auftragnehmer widerrufen oder storniert werden, ohne dass eine Vertragsstrafe fällig wird oder ein Grund angegeben werden muss. In diesem Fall akzeptiert der Kunde, die vom Auftragnehmer in diesem Zeitraum bereits erbrachten Leistungen sowie alle von den Dienstleistern erbrachten Leistungen und alle bei der Ausführung des Vertrags entstandenen Kosten zu bezahlen. Die Nichtausübung des Rücktrittsrechts innerhalb der festgesetzten Frist stellt kein Hindernis für eine spätere Ausübung des Rücktritts- oder Kündigungsrechts dar, wenn von diesem Recht Gebrauch gemacht wird. Die Ausübung des Rücktrittsrechts unterliegt keiner Formalität, sofern sie auf jede gesetzlich zulässige Weise nachgewiesen werden kann. In jedem Fall wird sie durch die Übersendung des Rücktrittsdokuments als gültig angesehen. Die Ungültigkeit eines oder zweier Artikel, ganz oder teilweise, kann niemals zur Ungültigkeit des Vertrags führen, der gültig und anwendbar bleibt. Die Auslegung des vorliegenden Vertrages in den Punkten, die zu Differenzen zwischen den Vertragspartnern führen könnten, muss unter Berücksichtigung der Vereinbarungen in den übrigen zwischen den Parteien unterzeichneten Dokumenten, des Verhaltens der Parteien, des guten Glaubens des Vertrages und der geltenden Vorschriften in Bezug auf das Verbraucherrecht und die allgemeine Anwendung erfolgen.
Nutzung von Veranstaltungsorten, Einrichtungen, Materialien und Infrastruktur
Die Nutzung von Veranstaltungsorten und Einrichtungen ist auf die Dauer der Veranstaltung beschränkt, entsprechend der Planung, und niemals nach dem Ende der offenen Bar oder des DJs/Musikers, und innerhalb der Bedingungen des jeweiligen Veranstaltungsortes. Die Nutzung des Swimmingpools und des Whirlpools, die am Veranstaltungsort vorhanden sind, ist ausschließlich den Bewohnern und Personen vorbehalten, die den Veranstaltungsort als Unterkunft gemietet haben. Die Nutzung von Materialien, Ausrüstungsgegenständen, Veranstaltungsorten oder Installationen liegt vollständig in der Verantwortung des Kunden. Stellt der Auftraggeber Mängel an den Materialien, Ausrüstungen, Veranstaltungsorten oder Installationen fest, wie z. B. einen Zustand der Unzulänglichkeit, Verschlechterung, Störung, Verschmutzung oder einen anderen als den in der Planung vereinbarten oder allgemein zu erwartenden Zustand, muss der Auftraggeber dies unverzüglich dem Auftragnehmer melden, der (1) die Beanstandung per E-Mail an den Auftraggeber bestätigt und (2) nach Möglichkeit versucht, das Problem zu lösen - die Nichtmeldung solcher Mängel bei der Ankunft führt zu deren Annahme. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung und die Kosten für alle Schäden, Verschlechterungen, Mängel, Funktionsstörungen oder Verschmutzungen der Materialien, Ausrüstungen, Veranstaltungsorte und Anlagen, die während der Veranstaltung auftreten können. Im Falle einer unsachgemäßen oder unbefugten Nutzung dieser Einrichtungen durch den Kunden oder Dritte, die zur Veranstaltung eingeladen wurden, übernimmt der Kunde alle Schäden, die durch eine solche unsachgemäße oder unbefugte Nutzung verursacht werden könnten. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für eventuelle Störungen oder Beschwerden von Eigentümern, Nachbarn, Behörden oder anderen aufgrund von Musik, Gesang, Rufen oder anderem und die daraus resultierenden Folgen, wie z.B. die Anordnung, die Musik zu stoppen oder die Veranstaltung insgesamt vor dem geplanten Ende abzubrechen, Kosten, Bußgelder oder rechtliche Verfahren als Folge solcher Beschwerden, Anordnungen und/oder Verfahren. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer ausdrücklich von dieser Verantwortung, den Verfahren und den Kosten frei, auch wenn diese Störungen oder Beschwerden durch Dienstleistungen, die Teil der Planung sind, verursacht werden oder während dieser auftreten.
Externe oder gelegentliche Veranstaltungsorte und Lieferanten
Eine wichtige Voraussetzung für die Planung und Koordination einer perfekten Hochzeit oder Veranstaltung ist die enge und häufige Zusammenarbeit mit den benötigten Veranstaltungsorten und Dienstleistern, bei denen es sich meist um unabhängige Subunternehmer handelt.
Mit den meisten unserer Veranstaltungsorte und Anbieter arbeiten wir so eng zusammen, dass wir regelmäßig mit ihnen zusammenarbeiten und/oder im Voraus ausgehandelte Vereinbarungen getroffen haben, in denen die von ihnen zu erbringenden Dienstleistungen und die entsprechenden Bedingungen festgelegt sind.
Die Auswahl dieser Anbieter ist mit "[A]kreditiert" gekennzeichnet.
Wenn der Kunde uns beauftragt oder später darum bittet, die von nicht akkreditierten Anbietern gelieferte Planung um Veranstaltungsorte oder Dienstleistungen zu ergänzen, gelten zusätzliche Bedingungen und möglicherweise Kosten, Einschränkungen und Beschränkungen der Verantwortung und Haftung. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, (1) den Veranstaltungsort ein oder mehrere Male vor, während oder nach der Veranstaltung zu besuchen, um (a) Messungen vorzunehmen, (b) sich mit Anbietern zu treffen, um die Veranstaltung zu planen, (c) die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen entgegenzunehmen, (d) sich auf die Veranstaltung vorzubereiten, (e) die Abholung von Waren und/oder Dienstleistungen zu koordinieren und zu kontrollieren und/oder (f) die Reinigung und Überprüfung des Veranstaltungsortes zu beenden (2) sich mit Anbietern zu treffen. Diese Leistungen sind, sofern in der Planung nicht schriftlich anders angegeben, nicht in der Planung enthalten und unterliegen zusätzlichen Kosten. Wenn der Veranstaltungsort direkt oder indirekt Eigentum des Auftraggebers ist oder von ihm gemietet oder unter Vertrag genommen wurde, ist der Auftraggeber allein dafür verantwortlich, den Zugang zum Veranstaltungsort zu gewährleisten und zu organisieren, wann immer dies für den Auftragnehmer angemessen ist. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber mindestens einen Tag im Voraus über solche Besuche und Kosten. Die Weigerung des Auftraggebers oder die Unfähigkeit, Zugang zum Veranstaltungsort zu gewähren oder einen praktikablen Ersatztermin zu finden, entbindet den Auftragnehmer von jeglicher Verantwortung für diese Leistungen oder die Veranstaltung, wenn diese Leistungen für die gute und rechtzeitige Durchführung der Planung und/oder der Veranstaltung wesentlich sind.
Zusätzliche Leistungen
Wenn der Kunde vor oder während der Veranstaltung zusätzliche Dienstleistungen verlangt, die nicht in der Planung und/oder in den Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen enthalten sind und die dem Kunden bekannt sind und von ihm akzeptiert werden, wird der Preis für diese Dienstleistungen auf dem Formular für zusätzliche Dienstleistungen" aufgeführt, zu dessen Unterzeichnung er sich verpflichtet: Der Kunde verpflichtet sich, die angeforderte(n) Dienstleistung(en) innerhalb von sieben Werktagen nach der schriftlichen Aufforderung an Recrea Service y Consulting, SL zu bezahlen, und im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung trägt der Kunde alle Kosten, die mit der genannten Forderung verbunden sind, einschließlich der Anwaltskosten und der Kosten eines eventuellen Rechtsstreits / Gerichtsverfahrens.
Meteorologische Bedingungen und höhere Gewalt
Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Folgen von Wettervorhersagen oder Umständen oder höherer Gewalt kurz vor oder während der Veranstaltung. Wenn die meteorologischen Vorhersagen die vorgesehene Durchführung der Planung derart einschränken oder unmöglich machen, wird der Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber die Möglichkeiten erörtern. Diese Möglichkeiten hängen vom gewählten Standort und den Lieferanten ab, sind immer von zusätzlichen Kosten zu Lasten des Auftraggebers, ihrer Verfügbarkeit, Zulässigkeit und praktischen Umsetzung abhängig und können je nach Schwere und Auswirkung der Umstände aus einer oder mehreren der nachstehenden Möglichkeiten bestehen;
(1) Kauf von (transparenten) Regenschirmen
(2) Anmietung von Zelten an den Orten, an denen die Veranstaltung stattfindet, sofern dies möglich und zulässig ist.
(3) Verlegung einer oder mehrerer Dienstleistungen aus dem Programm in einen überdachten Raum, sofern der gewählte Veranstaltungsort über einen solchen verfügt.
(4) Verlegung eines oder mehrerer Dienste aus dem Programm an einen anderen Ort.
(5) Änderung des Zeitplans, um die schlimmsten Umstände zu vermeiden oder abzumildern, falls möglich und möglicherweise teilweise.
(6) Verschiebung der Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt oder Absage der Veranstaltung. Insbesondere im Rahmen der letztgenannten Option rät der Auftragnehmer dem Auftraggeber stets, eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen, die meteorologische Bedingungen und möglicherweise höhere Gewalt abdeckt.
Wenn die meteorologischen Bedingungen oder die höhere Gewalt nicht vorhergesagt wurden, aber kurz vor, während der Vorbereitungen oder des Aufbaus der Veranstaltung oder der Durchführung der Veranstaltung auftreten, wird der Auftragnehmer einseitig, aber nach bestem Vermögen, Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen auf die Durchführung der Planung zu begrenzen. Dies kann zu einer Anpassung des Zeitplans oder der Leistungserbringung führen. Der Auftragnehmer ist nicht für Störungen, Verzögerungen oder die Nichterbringung von Dienstleistungen verantwortlich. Etwaige zusätzliche Kosten trägt der Auftraggeber.
Preisanpassungen auf Grundlage des Verbraucherpreisindex (VPI)
Im Rahmen unserer Vereinbarungen mit Anbietern verhandeln wir jährlich über Preise und Bedingungen. Die in unseren Planungsunterlagen angegebenen Preise basieren auf den neuesten Vereinbarungen mit unseren Anbietern und bleiben gültig, bis aktualisierte Vereinbarungen getroffen werden. Folglich kann der Gesamtbetrag zum Zeitpunkt des Abschlusses der Planung angepasst werden, um positive Abweichungen im Verbraucherpreisindex (VPI) für Spanien widerzuspiegeln. Diese Anpassung wird auf der Grundlage des Verbraucherpreisindex (VPI) zwischen dem Monat des Vertragsabschlusses und dem letzten veröffentlichten Monat des Index vor Abschluss der Planung berechnet.
Vergütung des Auftragnehmers
Die Vergütung des Auftragnehmers wird vom Auftragnehmer in der Planung oder im Vertrag festgelegt und bestätigt. Die vereinbarte Vergütung basiert auf der vollständigen, umfassenden und rechtzeitigen Nutzung der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Tools und Anwendungen wie Yoep (Your Online Event Planner), den Planungsunterlagen und allen anderen vom Auftragnehmer für notwendig erachteten Anwendungen oder Tools durch den Auftraggeber. Zusätzliche Dienstleistungen werden mit einem Stundensatz von 40 € + Mwst. pro Person berechnet. Alle an den Auftragnehmer gezahlten Gebühren und Provisionen sind nicht rückzahlbar. Wenn während der Durchführung der Veranstaltung die Anwesenheit von Mitgliedern des Teams des Vertragspartners oder von Vertragspartnern während des Mittag- oder Abendessens erforderlich ist, werden ihnen ein Standardmenü und kostenlose Getränke vor Ort zur Verfügung gestellt. Sie gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Zahlung
Der Gesamtbetrag der Rechnungen und Zahlungsaufforderungen, für die der Auftragnehmer als Vermittler auftritt, wird vom Auftraggeber innerhalb von sieben (7) Kalendertagen per Barüberweisung auf das Konto des Auftragnehmers gezahlt. Alle Bankgebühren, die durch den Einzug der vom Auftraggeber per Banküberweisung geleisteten Zahlungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erste Zahlung innerhalb von sieben (7) Tagen nach Annahme des Vertrags durch den Auftragnehmer zu leisten, und sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, muss der Gesamtbetrag des Budgets spätestens einen (1) Monat vor dem Veranstaltungsdatum bezahlt werden. Andernfalls kann der Auftragnehmer den Vertrag aussetzen und damit seine Ausführung stoppen. In diesem Fall geht der Schaden zu Lasten des Auftraggebers und wird ausdrücklich übernommen, ohne dass der Auftragnehmer in Anspruch genommen werden kann.
Wenn der Vertrag aufgrund der Nichtzahlung durch den Kunden ausgesetzt wird, dauert die Aussetzung bis zum geplanten Datum der Veranstaltung. Zu diesem Zeitpunkt gilt der Vertrag als wegen Nichtzahlung durch den Auftraggeber gekündigt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Auftragnehmer für alle erbrachten Dienstleistungen sowie für alle gelieferten und noch nicht bezahlten Produkte zu bezahlen, sowie für alle Gelder, die dem Auftragnehmer für im Vertrag festgelegte Schäden geschuldet werden. Darüber hinaus vereinbaren beide Parteien, dass die geschuldeten Beträge mit Euribor +4% ab dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum verzinst werden.
1) Wenn der Auftragnehmer eine Dienstleistung anfordert, für die der Anbieter eine Teilanzahlung oder die Gesamtsumme der Kosten im Voraus benötigt, muss der Kunde für diese Dienstleistung innerhalb der nächsten sieben (7) Tage zahlen, nachdem der Auftragnehmer dem Kunden die Verfügbarkeit dieser Dienstleistung bestätigt hat.
2) Jede Zahlung, die nach dem Veranstaltungsdatum noch aussteht (z.B. wenn der Kunde vor oder während der Veranstaltung zusätzliche Dienstleistungen angefordert hat), muss vom Kunden innerhalb der nächsten 48 Stunden bezahlt werden.
Versicherung der Veranstaltung
Der Kunde bestätigt, dass der Auftragnehmer dem Kunden empfohlen hat, eine Veranstaltungsversicherung über einen Versicherungsmakler seiner Wahl abzuschließen, um alle Kosten zu decken, die aus irgendeinem Grund entstehen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krankheit oder Tod des Kunden, seines Partners und seiner direkten Familie, schlechtes Wetter, höhere Gewalt oder staatliche Eingriffe.
Kündigung des Vertrags
Wenn der Auftraggeber den Vertrag nach Ablauf der ihm zustehenden Rücktrittsfrist kündigen möchte, ist die Kündigung nur im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer möglich.
Der Auftragnehmer kann den Vertrag auch dann kündigen, wenn der Auftraggeber die Dienstleistungen storniert, die Dienstleistungen nicht bestätigt oder am Schlusstermin der Veranstaltung nicht die Daten und Informationen zur Verfügung gestellt hat, die für eine zufriedenstellende Durchführung der Veranstaltung über die vom Auftragnehmer bereitgestellten Tools und Anwendungen erforderlich sind. In Ermangelung einer gegenseitigen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, alle bestellten Dienstleistungen vollständig zu bezahlen, es sei denn, sie können storniert werden; in diesem Fall gelten die Bedingungen für die Stornierung von Dienstleistungen, ebenso wie der Auftraggeber verpflichtet ist, die gesamten festen Gebühren und Provisionen so zu bezahlen, als ob der Vertrag normalerweise erfüllt worden wäre.
Stornierung von Dienstleistungen
Die Stornierung einer zuvor vom Kunden angeforderten und vom Anbieter bestätigten Dienstleistung ist mit einer Stornogebühr gemäß den Verkaufsbedingungen des Anbieters verbunden, die mindestens 10 % des Gesamtpreises des Produkts oder der Dienstleistung beträgt, wenn die Stornierung zwölf (12) Monate vor der Veranstaltung erfolgt; 20% bei einer Stornierung zwischen neun (9) und zwölf (12) Monaten vor der Veranstaltung; 30% bei einer Stornierung zwischen sechs (6) und neun (9) Monaten vor der Veranstaltung; 40% bei einer Stornierung zwischen drei (3) und sechs (6) Monaten vor der Veranstaltung; 50% bei einer Stornierung zwischen einem (1) und drei (3) Monaten vor der Veranstaltung; 75% bei einer Stornierung zwischen zwei (2) und vier (4) Wochen vor der Veranstaltung und 100% bei einer Stornierung innerhalb der letzten zwei Wochen vor der Veranstaltung. Ein Mindestbetrag von 100€ pro stornierter Dienstleistung wird immer fällig.
Änderung des Termins von Dienstleistungen
Sofern nicht schriftlich anders angegeben, wird bei Stornierung einer Dienstleistung, die zuvor vom Kunden angefordert und vom Anbieter bestätigt wurde, eine Gebühr für die Änderung des Termins gemäß den Verkaufsbedingungen des Anbieters erhoben, wobei im Falle einer Stornierung mindestens 50 % der Gebühr fällig werden. Es gilt immer ein Mindestbetrag von 100€ pro stornierter Leistung.
Änderung der Anzahl der Gäste.
Sofern nicht schriftlich anders angegeben, ist jede Änderung der Anzahl der an der Hochzeit teilnehmenden Personen um mehr als 10% im Vergleich zur Anzahl zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von der Bestätigung durch den/die Anbieter abhängig und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Abschluss der Planung
Um einen korrekten und stressfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten und allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, ihre Leistungen rechtzeitig zu planen und zu organisieren, wird die Planung der Veranstaltung innerhalb von sieben Kalendertagen nach der ersten Aufforderung durch den Auftragnehmer geschlossen, also etwa sechs Wochen vor der Veranstaltung. Fällt das Veranstaltungsdatum jedoch in einen Zeitraum kollektiver Ferien, wie Ostern, Sommer (in Spanien der Monat August) oder Jahresendferien, so wird der Planungsschluss um die Dauer der kollektiven Ferienzeit vorverlegt. Sobald die Planung abgeschlossen ist, müssen alle Änderungen vom Auftragnehmer und vom Anbieter akzeptiert und bestätigt werden. Da die Planung und das Briefing für alle Anbieter und Teilnehmer geändert werden müssen, fallen immer Kosten in Höhe von 50 € pro Änderung und Anbieter an. Sobald die Planung abgeschlossen ist, ist die Anzahl der teilnehmenden Personen endgültig, und von diesem Zeitpunkt an werden die nicht teilnehmenden Personen so berechnet, als ob sie teilnehmen würden. Beträgt die Zahl der Stornierungen jedoch weniger als 10 % der Teilnehmerzahl zum Zeitpunkt des Abschlusses der Planung der Veranstaltung und werden die Stornierungen mehr als 14 Kalendertage vor der Veranstaltung beantragt, können die Anbieter - und werden dies in der Regel auch tun - als Geste des geschäftlichen Entgegenkommens die Neuberechnung der Kosten für ihre Dienstleistungen gestatten. Änderungen in den letzten 14 Kalendertagen vor der Veranstaltung sind nicht zulässig und auch nicht möglich; sollte ausnahmsweise eine Änderung zugelassen werden, so werden dafür Kosten in Höhe von 100 € pro Änderung und Anbieter erhoben.
Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer kann von der Durchführung des Vertrages zurücktreten, wenn der Kunde oder Auftraggeber die ursprünglich in der Planung aufgeführten oder vertraglich vereinbarten Leistungen abändert, wesentliche Abweichungen in der Organisation der Veranstaltung vorschlägt oder nicht mindestens drei Monate vor der Veranstaltung, einen Monat nach einer Mahnung oder spätestens bei Veranstaltungsschluss die für eine zufriedenstellende Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Informationen in einer Weise zur Verfügung stellt, dass der Auftragnehmer den Erfolg der Veranstaltung nicht gewährleisten kann. Im Falle eines solchen Rücktritts verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle mit den bereits vertraglich vereinbarten Leistungen betrauten Anbieter zu benachrichtigen und diesen die Beträge zu zahlen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer für diese Produkte oder Dienstleistungen bereits gezahlt hat. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, dem Auftraggeber alle Informationen über die bereits in Auftrag gegebenen Dienstleistungen und Anbieter zur Verfügung zu stellen. Wenn der Rücktritt zur Stornierung von Dienstleistungen führt, entweder auf Wunsch des Auftraggebers oder durch den Rücktritt des Anbieters, dann gelten die Bedingungen für die Stornierung von Dienstleistungen.
Verluste des Auftraggebers
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verluste oder Verbindlichkeiten, die der Auftraggeber gegenüber Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern verursacht. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Speisen, Getränke, Blumenarrangements, Dekorationen oder andere persönliche oder professionelle Produkte, die von anderen Personen als dem Auftragnehmer und seinen Dienstleistern vor, während oder nach der Veranstaltung gekauft wurden. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für alle Gäste und Teilnehmer der Veranstaltung sowie für deren Handlungen. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die aus der Veranstaltung resultieren, es sei denn, sie sind die Folge von Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten des Auftragnehmers, seiner Dienstleister, Mitarbeiter oder Beauftragten.
Haftung
Der Auftragnehmer führt diesen Vertrag mit der von einem guten Kaufmann zu erwartenden Sorgfaltspflicht aus. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler oder Schäden, die durch falsche Angaben des Auftraggebers entstehen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Auftraggeber durch die Anbieter bei der Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen entstehen, für die der Auftragnehmer lediglich als Vermittler tätig geworden ist. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die direkt beim Auftraggeber und nicht bei Dritten entstehen. Ebenso kann der Auftragnehmer nur für direkte Kosten verantwortlich sein. (d.h.: diejenigen, die im Vertrag festgelegt sind und direkt mit dem Auftragnehmer bezahlt, vertraglich vereinbart oder reserviert wurden) und niemals die indirekten Kosten, einschließlich aller entstehenden Schäden, Gewinneinbußen oder entgangenen Einsparungen aufgrund von Betriebsunterbrechungen, ungeachtet der Ursache; Kosten, die sich aus Entschädigungsprozessen ergeben, Zins- und/oder Verzugsschäden, Schäden, die sich aus fehlerhaften, unrichtigen oder unvollständigen Informationen des Auftraggebers ergeben, und/oder Schäden, die durch Informationen oder Ratschläge des Auftragnehmers verursacht werden, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrags sind. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer ihn über etwaige gesetzliche Vorschriften oder Beschränkungen (wie z.B. Lärmbeschränkungen) informiert hat und dass jede Verletzung dieser Vorschriften oder Beschränkungen durch den Auftraggeber oder die Teilnehmer der Veranstaltung in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers liegt, der alle daraus resultierenden Konsequenzen, Kosten, Bußgelder oder ähnliches zu tragen hat. Der Auftraggeber entschädigt den Auftragnehmer für alle Ansprüche Dritter für Schäden und Verluste, die ihnen im Rahmen dieses Vertrages durch den Auftraggeber oder durch Dritte, die in seinem Namen handeln oder von ihm bevollmächtigt sind, oder durch andere Nutznießer auf Einladung des Auftraggebers bei der Inanspruchnahme der hier vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen. Der Auftragnehmer gewährt Zugang zu allen für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Unterlagen. Aufgrund der besonderen Eigenschaften des Internets haftet der Auftragnehmer nicht für Nutzungs- oder Zugriffsunterbrechungen oder andere Mängel, die auf interne oder externe technische Probleme zurückzuführen sind (z.B. Viren, Unterbrechungen der Dienste von Webhostern usw.) Unterbrechungen, die auf Wartungsarbeiten oder Arbeiten an den Servern selbst zurückzuführen sind, gelten als haftungsfrei. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um solche Probleme so schnell wie möglich zu reduzieren und zu beheben. Beauftragt der Auftraggeber selbst Provider/Dienstleister, entweder externe Anbieter oder Verwandte oder Freunde, unabhängig davon, ob der Erbringer dieser Dienstleistungen dafür finanziell oder anderweitig entschädigt wird, muss der Auftraggeber dafür sorgen, dass diese Personen oder Anbieter alle für die Erbringung dieser Dienstleistungen erforderlichen gesetzlichen Verpflichtungen einhalten. Der Auftraggeber übernimmt die gesamte Verantwortung für diese Leistungen und alle sich daraus ergebenden Folgen, Schäden, Bußgelder oder Sonstiges und stellt den Auftragnehmer ausdrücklich davon frei, auch wenn diese Leistungen als Information in der Planung der Veranstaltung erscheinen.
Urheberrecht und Verwendung von Bildern
Die vom Fotografen produzierten Videos und Fotos sind durch internationales Urheberrecht geschützt (alle Rechte vorbehalten) und der Fotograf behält das Urheberrecht an allen produzierten Videos, Fotos und Bildern. Der Kunde kann eine Kopie der hochauflösenden digitalen Fotos im jpf-Format und die endgültige bearbeitete Version der Videodatei erhalten, wenn dies als Teil des Veranstaltungspakets vereinbart wurde. Bilder im Rohformat, falls vorhanden, werden nicht an den Kunden geliefert, ebenso wenig wie die unbearbeiteten Original-Videodateien. Der Auftraggeber kann alle Fotos oder Videos in beliebiger Weise für interne und externe Zwecke vervielfältigen. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer, dem Fotografen und ihren gesetzlichen Vertretern und Bevollmächtigten hiermit das unwiderrufliche und uneingeschränkte Recht ein, Fotos und Videos der Veranstaltung, ihrer Gäste, Teilnehmer und Funktionäre zu redaktionellen oder werblichen Zwecken und auf jede Art und Weise und in jedem Medium zu verwenden und zu veröffentlichen, sie uneingeschränkt zu verändern und sie urheberrechtlich zu schützen. Der Auftraggeber stellt hiermit den Auftragnehmer und den Fotografen sowie deren gesetzliche Vertreter und Abtretungsempfänger von allen Ansprüchen und Haftungen in Bezug auf die genannten Fotos und Videos frei.
Beilegung von Streitigkeiten
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien wird stets eine gütliche Lösung angestrebt.
Reklamationen müssen spätestens acht (8) Tage nach Vertragsabschluss oder Kenntnis des angeblichen Mangels oder Fehlers per Einschreiben an die Steueradresse des Auftragnehmers geschickt werden. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren ausdrücklich, dass alle gegenseitigen Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren gelöst werden sollen. Beide Parteien vereinbaren, dass alle Streitigkeiten, Unstimmigkeiten, Fragen oder Ansprüche, die sich aus der Ausführung oder Auslegung dieses Vertrages ergeben oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen, endgültig durch ein Schiedsverfahren vor dem Schiedsgericht in Alicante gelöst werden, das sich in der Cámara Oficial de Comercio, Industria y Navegación de Alicante (Offizielle Handels-, Industrie- und Schifffahrtskammer von Alicante) befindet, die gemäß ihrer Satzung und Verordnungen mit der Verwaltung des Schiedsverfahrens und der Ernennung von Schiedsrichtern beauftragt ist.
Sprache
Der vollständige Text des vorliegenden Vertrages sowie die sich daraus ergebenden Dokumente, einschließlich aller Anhänge, wurden in mehreren Sprachen und in Spanisch abgefasst. Die spanische Fassung gilt als gültig und offiziell. Sollte es zu Unstimmigkeiten oder Abweichungen zwischen den verschiedenen Fassungen kommen, hat die spanische Fassung Vorrang vor allen anderen Fassungen und ersetzt diese.
Politik zum Schutz personenbezogener Daten
In Übereinstimmung mit dem Organgesetz 15/1999, vom 13. Dezember, LOPD und GDPR, weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre persönlichen Daten und Ihre E-Mail-Adresse Teil einer Datenbank sind, die von Recrea Service & Consulting, SL. verwaltet wird und deren Ziel es ist, ausschließlich geschäftliche Mitteilungen über unsere Produkte und/oder Dienstleistungen zu versenden. Falls gewünscht, können Sie Ihr Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Verwendung Ihrer Daten ausüben, indem Sie eine E-Mail an info@costablancaevents.org senden und in der Betreffzeile angeben, welche Rechte Sie ausüben möchten.
Link zum vollständigen Text auf Spanisch / enlace al texto en castellano