Katholische Hochzeiten im Ausland

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Im Gegensatz zu Regierungen ist die katholische Kirche ein internationales Institut, und daher sind katholische Hochzeiten international anerkannt und gültig.

In den meisten Ländern muss die gesetzliche Trauung separat organisiert werden.
 
Die katholische Kirche hat ihre eigenen Bedingungen, die die Paare erfüllen müssen, wenn sie eine katholische Trauung durchführen wollen.
 
Diese Bedingungen sind unterschiedlich, da sie vom örtlichen Priester und Bischof abhängen.
 
Für die katholische Kirche kann man nur einmal heiraten, eine Scheidung erkennt sie nicht an.
 
Wenn also entweder das Brautpaar oder der Bräutigam schon einmal in der katholischen Kirche geheiratet hat, ist es nicht möglich, noch einmal zu heiraten.
 
Mindestens eines von beiden, die Braut oder der Bräutigam muss katholisch sein, getauft sein, en Dokumente davon müssen vorgelegt werden;
 
          - Taufurkunde
          - Ermächtigung des örtlichen Braut- und Bräutigamspriesters.
 
Diese Dokumente müssen bei der Beantragung einer katholischen Trauung im Ausland vorgelegt werden. Sie dürfen nicht älter als 3 Monate sein (in einigen Fällen sind bis zu 6 Monate erlaubt).
 
Die Diözesen können auch zusätzliche Dokumente oder Genehmigungen verlangen.
Im Durchschnitt dauert es 6 Monate, um die notwendigen Dokumente zu erhalten.
 
Die Trauung findet in einer Kirche oder Kapelle statt und wird in der Landessprache vollzogen.

Einige Priester sind auch bereit, die Zeremonie in Latein abzuhalten.
Einige erlauben auch, dass ein Priester aus dem Heimatland des Brautpaares die Zeremonie durchführt.
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